
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGEN
Nach Empfehlung des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ) 1. Geltungsbereich Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der
Kunde an den Übersetzer vergibt, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden sind für den Übersetzer nur
verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat. Die AGB des
Übersetzers werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und
gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit
dem Kunden, und zwar auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme
einzelner Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt. Die AGB
gelten vom Kunden als anerkannt, wenn nicht binnen von drei Tagen ein
schriftlicher Widerspruch, in dem er die nicht anzuerkennenden
Bedingungen nach Art und Umfang genau bezeichnet, beim Übersetzer
eingeht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit dem Kunden
getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung
für den Übersetzer verbindlich.
2. Leistungsumfang – Ausführung – Lieferung Die
Erstellung des Angebotes ist unverbindlich und kostenlos. Die
Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 1 Monat. Erstaufträge von
Neukunden werden nur gegen Vorkasse angenommen. Änderungen und Irrtümer
vorbehalten. Alle Übersetzungen werden fachgerecht angefertigt. Der
Kunde erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der
Übersetzung. Sofern keine bestimmten Vorschriften oder Glossare
vorgelegt werden, werden Fachbegriffe in die allgemein verständliche
Form übersetzt. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt immer ohne
Layoutarbeiten. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne ein Angebot.
Bitte bringen Sie selbstständig in Erfahrung, ob eine von uns
angefertigte Übersetzung für die Verwendung zu Ihren Zwecken (z.B. im
Ausland, für Behörden, Konsulate, Universitäten usw.) ausreichend ist. Die
Lieferung des Übersetzungsprodukts erfolgt für gewöhnlich per E-Mail,
per Messenger oder per Post. Auf Wunsch können die Übersetzungen gegen
die entsprechende Gebühr per Einschreiben oder Express-Post geliefert
werden. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den
Verlust des Übersetzungsprodukts durch die elektronische oder
postalische Übermittlung. Soweit der Übersetzer durch höhere
Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der
Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf
Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Lieferfristen werden dem
Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt
als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweisbar an den Kunden versandt
wurde. Vorgegebene Liefertermine sind Schätzungsangaben. Sie gelten
nicht als verbindliche Zusage. Fixtermine gelten nur dann als wirksam,
wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Wir können
nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch
Fehlfunktionen von E-Mail-Programmen und -Servern und anderen
Übermittlungsformen, über welche wir keine direkte Kontrolle haben,
verursacht werden. Wir haften nicht für die Verzögerung Ihrer
Auftragsbearbeitung, wenn Ihre E-Mail aus diversen Gründen im
SPAM-Ordner landet oder gelöscht wird. In solchen Fällen weisen wir
unsere Kunden ausdrücklich auf Ihre Mitwirkungspflicht hin.
Vergewissern Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail über eine
ordnungsgemäße Abwicklung Ihres Auftrages, wenn Sie z.B. innerhalb von
einem Arbeitstag nach Ihrer Anfrage/Nachricht bzw. nach Ablauf der
Lieferfrist keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers Der
Kunde hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl
der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer
einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen,
die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde
unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu
stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die aus der Nichteinhaltung
dieser Obliegenheiten entstehen und Fehlerhafte Übersetzungen wegen
Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten des
Übersetzers. Der Kunde verpflichtet sich, jede von uns gelieferte
Übersetzung auf Mangelfreiheit zu prüfen, bevor er die Übersetzung
weiterleitet bzw. anderweitig einsetzt.
4. Abnahme – Mängelrüge - Mängelbeseitigung Der
Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Kunde
hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung
enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom
Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5
Werktagen, versteckte Mängel (z.B. Irrtümer aufgrund der Vorlage) nicht
binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt.
Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel.
Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls
keinen Mangel, wenn der Kunde dem Übersetzer keine Liste der
anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Für
die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine
angemessene Frist einzuräumen. Sollte eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlagen, leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern keine andere Vereinbarung
getroffen wurde. Der Kunde hat im Mangelfall Anspruch auf eine
mangelfreie Übersetzung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird
ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden
geplanten Verwendungszweck (Druck, Werbezwecke. etc.) als nicht
geeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor.
Der Kunde haftet selbst, wenn er nicht angibt, dass eine Übersetzung
zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug
zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt. In keinem Fall
entstehen daraus Schadensersatzansprüche an uns. Sollten im Ergebnis
des Endlektorats trotzdem Mängel enthalten sein, ist der Haftungsbetrag
auf die Rechnungssumme begrenzt. Im Auftragsfall bitten wir Sie daher,
uns im Voraus schriftlich mitzuteilen, ob Sie ein Endlektorat
zusätzlich beauftragen möchten. Das Endlektorat wird nach der
Übersetzung durchgeführt und berechnet sich nach tatsächlichem
Zeitaufwand. 5. Haftung Der
Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. Schadensersatzansprüche Dritter
sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung kann die im Werkvertrag
vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung
gestellten Übersetzungsleistung nicht übersteigen. Die Haftung des Übersetzers für die Zustellung des Briefes mit der Übersetzung endet mit der Einwurf des Briefes in den Briefkasten.
6. Berufsgeheimnis Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu
bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung Die
Vergütung ist nach Vereinbarung vor oder sofort nach Abnahme der
geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Der
Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Ist die Höhe des Honorars nicht
vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze
als angemessen und üblich. Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde
sämtliche Kosten für den Geldtransfer zu berücksichtigen und zu tragen.
Diese Kosten werden nicht in den vom Übersetzer erstellten Rechnungen
aufgeführt. 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht Der Übersetzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer einer Übersetzung. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht für Übersetzungsprodukte vor. 9. Anwendbares Recht Gerichtsstand ist Düsseldorf (Deutschland). Es gilt ausdrücklich deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.
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